Neues zu Funkzeugnissen und Logbuchpflicht: Am 24. August 2001 ist

die "Dritte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung" in Kraft

getreten. Hier die wichtigsten Änderungen für die Sportschifffahrt:

1) Die Verordnung über Seefunkzeugnisse tritt am 31. Dezember 2002

außer Kraft.

2) Die RegTP bleibt bis dahin Prüfungsbehörde.

3) Zusatzprüfungen zum Erwerb von Betriebszeugnissen sind nicht mehr

möglich.

4) Logbuchaufzeichnungen von Schiffen, die nicht in ein

Seeschiffsregister eingetragen werden müssen, bedürfen keiner

besonderen Form.

Die Prüfungsanforderungen für den Erwerb des Allgemeinen

Funkbetriebszeugnisses (LRC) und des Beschränkt Gültigen

Funkbetriebszeugnisses (SRC), die ab 2003 die heutigen Funkzeugnisse

für die Sportschifffahrt ersetzen, werden zurzeit erarbeitet.