Neues zu Funkzeugnissen und Logbuchpflicht: Am 24. August 2001 ist
die "Dritte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung" in Kraft
getreten. Hier die wichtigsten Änderungen für die Sportschifffahrt:
1) Die Verordnung über Seefunkzeugnisse tritt am 31. Dezember 2002
außer Kraft.
2) Die RegTP bleibt bis dahin Prüfungsbehörde.
3) Zusatzprüfungen zum Erwerb von Betriebszeugnissen sind nicht mehr
möglich.
4) Logbuchaufzeichnungen von Schiffen, die nicht in ein
Seeschiffsregister eingetragen werden müssen, bedürfen keiner
besonderen Form.
Die Prüfungsanforderungen für den Erwerb des Allgemeinen
Funkbetriebszeugnisses (LRC) und des Beschränkt Gültigen
Funkbetriebszeugnisses (SRC), die ab 2003 die heutigen Funkzeugnisse
für die Sportschifffahrt ersetzen, werden zurzeit erarbeitet.