Berlin, 14. Dezember 2004

Sitzstaatsabkommen zum Internationalen Seegerichtshof gezeichnet

 

Heute haben Richter des Internationalen Seegerichtshofs (ISGH) unter Leitung des Präsidenten Dolliver Nelson das sogenannte Sitzstaatsabkommen für den Internationalen Seegerichtshof mit Deutschland gezeichnet. Zusammen mit dem Sitzstaatsabkommen wird auch das Liegenschaftsabkommen in Kraft treten. Darin wird die Nutzung der im Eigentum des Bundesjustizministeriums stehenden Gerichtsliegenschaft durch den ISGH in Hamburg geregelt.

Aus Anlass der Zeichnung ist Bundesjustizministerin Brigitte Zypries mit dem Präsidenten Dolliver Nelson und zwei weiteren Richtern zu einem Meinungsaustausch zusammengetroffen. „Deutschland freut sich außerordentlich, dieses wichtige Gericht zu beherbergen, das leider noch viel zu wenig in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Wir werden den ISGH dabei unterstützen, seine Arbeit bekannter zu machen, damit noch mehr Staaten dem ISGH ihre Seerechtsstreitigkeiten zur Entscheidung vorlegen. Der ISGH hält ein umfassendes System der Beilegung von Streitigkeiten über alle Fragen des Seevölkerrechts bereit und kann insoweit auch den Internationalen Gerichtshof in Den Haag von völkerrechtlichen Streitigkeiten entlasten. Durch Seminare und Konferenzen kann der ISGH zudem zu einem internationalen Zentrum für das Seevölkerrecht werden“, unterstrich Bundesjustizministerin Zypries nach dem Gespräch.

Der Internationale Seegerichtshof wurde durch das Seerechtsübereinkommen (SRÜ) der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 geschaffen. Am 1. August 1996 fand in New York die erstmalige Wahl der 21 Richter des Gerichtshofs durch die Vertragsstaaten statt. Präsident ist seit dem 1. Oktober 2002 Richter Dolliver Nelson (Grenada). Mit Prof. Dr. Rüdiger Wolfrum (Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht Heidelberg) gehört seit Aufnahme der Amtstätigkeit auch ein Deutscher dem Richtergremium an. Bisher hat der ISGH 12 Rechtsstreite erledigt.

Die Richter werden auf 9 Jahre gewählt. Alle 3 Jahre steht ein Drittel der Richterbank zur Wahl. Aufgrund der hohen Tonnage der Flaggenstaaten der Karibik und Westafrika sind Richter aus diesen Ländern besonders stark vertreten.

Der Internationale Seegerichtshof ist zentraler Bestandteil eines umfassenden Streitbeilegungssystems, dem sich die Vertragsstaaten für alle zwischen ihnen entstehenden Streitigkeiten über Auslegung oder Anwendung des Seerechtsübereinkommens unterworfen haben. Er besitzt zusätzlich in genau definierten Fällen ausschließliche Zuständigkeiten, etwa bei bestimmten Streitigkeiten im Tiefseebergbau, für den eine eigene "Kammer für Meeresbodenstreitigkeiten" vorgesehen ist. Verfahrensparteien können hier nicht nur Staaten oder internationale Organisationen, sondern auch natürliche und juristische Personen sein. Auch bei Dringlichkeitsverfahren zur sofortigen Freigabe eines von einem anderen Staat zurückgehaltenen Schiffes besteht, falls die beteiligten Staaten sich nicht binnen 10 Tagen einigen können, eine ausschließliche und bindende Gerichtsbarkeit.

Deutschland hatte sich 1980 in Konkurrenz zu Jugoslawien, Portugal, Großbritannien, Fidschi, Jamaika und Malta um den Sitz des ISGH beworben und errang am 21.08.1981 die Entscheidung für Hamburg.

Am 18. Oktober 1996 erfolgte zusammen mit der Vereidigung der Richter die feierliche Grundsteinlegung des ISGH-Neubaus. Am 3. Juli 2000 wurde der Neubau im Rahmen einer feierlichen Zeremonie im Beisein des Generalsekretärs der Vereinten Nationen dem ISGH übergeben.


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